Mit Qualität zum Erfolg


Einführung und Beratung AZAV Berlin


Die BasiQ GmbH unterstützt Sie bei der Einführung und Aufrechterhaltung von Zertifizierungen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

 

Für eine erfolgreiche Zertifzierung sind die viele Anforderungen zu erfüllen. Die BasiQ GmbH prüft Ihre Unterlagen und ergänzt dabei noch fehlende Dokumente, die für die Zertifizierung obligatorisch sind. Ziel ist es, dass Ihr Dokumentensystem genutzt und sinnvoll ergänzt wird. Gerne stellen wir Ihnen auch ein gesamten Dokumentensystem zur Verfügung.

 

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der "Fachkundigen Stelle (FKS)" und geben Ihnen Ratschläge, welche Zertifzierung sinnvoll ist. Weiterhin begleiten wir Sie bei den notwendigen Audits und unterstützen Sie bei der Erstellung des Managementreviews.

 

Eine Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos - aber nie umsonst.


Ihre Vorteile einer Zertifizierung, unterstützt durch die BasiQ GmbH


FINANZIELLE FÖRDERUNGEN DURCH JOBCENTER UND ARBEITSAGENTUREN

Die Arbeitsagenturen und JobCenter fördern Ihr Kurse und Coachings bis zu 100% durch den Bildungsgutschein bzw. den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Sie erhöhen somit Ihren Zielgruppe und effektiv auch Ihre Kundenzahl. Durch die Nutzung des Kursnets der Arbeitsagenturen können Sie schnell und erfolgreich neue Kunden akquirieren.

Erreichen Sie die Zertifizierung schneller

Durch unsere jahrelange Erfahrungen bei der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen, wissen wir genau, worauf es ankommt und haben die notwendigen Dokumente in unserem Portfolio. Sollten Sie einer Zertifizierung anstreben und diese alleine vorbereiten, kann dies mehrere Monate dauern. Wir helfen Ihnen innerhalb von wenigen Tagen.

Modulare Maßnahmen / Beratung zum Aufbau

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten und beraten Sie zum richtigen Aufbau. Jede Maßnahmenzertifizierung kostet Geld, daher ist es wichtig, so effektiv und effizient wie möglich die Maßnahmen zu zertifizieren. Wir Erläutern Ihnen die Zusammenhänge von modularen Maßnahmen oder Einzelmaßnahmen.

Eine Zertifizierung schafft Vertrauen bei Kunden

Durch die Zertifizierung zeigen Sie Ihren Interessenten und Kunden, dass Ihre Dienstleistungen einer ständigen externen Qualitätskontrolle von Fachkundigen Stellen unterliegen. Dies schafft Vertrauen und ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Marktbegleitern. Sie bekommen nach der Zertifizierung ein Zertifikat sowie verschiedene Siegel, mit denen Sie werben können.


Trägerzertifizierung und Maßnahmenzertifizierung


Es wird bei der AZAV in zwei Arten von Zertifizierungen unterschieden. Die Trägerzertifizierung bescheinigt dem Unternehmen, dass dieses konform mit den Anforderungen der Arbeitsagenturen arbeitet und berechtigt ist, Bildungsdienstleistungen, Coachings oder Vermittlungsdienstleistungen (private Arbeitsvermittlung) über die Arbeitsagentur oder Jobcenter abzurechnen. Ohne eine Trägerzertifizierung ist dies nicht möglich. Nach erfolgter Trägerzertifizierung müssen Maßnahmen, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter angeboten werden sollen, noch einmal zusätzlich zertifiziert werden. Dabei wird gepüft, ob Inhalte, Voraussetzungen und die Anforderungen an die benötigten Kompetenzen erfüllt werden.


Trägerzertifizierung


Die Trägerzertifizierung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001. Grundsätzlich sind auch dieselben Anforderungen zu erfüllen, jedoch noch mit einigen Erweiterungen. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Teilnehmer- und Vertragsverwaltung sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen. Nach erfolgreicher Trägerzertifizierung sind in der Regel noch die Zertifizierungen von Maßnahmen notwendig. Private Arbeitsvermittler benötigen keine weitere Zertifizierung und dürfen mit der Vermittlung beginnen. Unternehmen, die Weiterbildungen oder Coachings anbieten, dürfen auch Vermittlungen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) anbieten, jedoch nicht bei denselben Personen, die sie bereits geschult haben.

Unternehmen, die eine Zertifizierung nach AZAV benötigen

  • Bildungsdienstleister, die Aus-, Fort- und Weiterbildungen über den Bildungsgutschein (BGS) der Arbeitsagenturen und Jobcenter abrechnen möchten
  • Coachingsdienstleister die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagenturen und Jobcenter Coachings- und Eingliederungstrainings abrechnen möchten.
  • Private Arbeitsvermittler, die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagenturen und Jobcenter ihre Vermittlungstätigkeiten abrechnen möchten.

Bildungsdienstleister und Private Arbeitsvermittler (PAV), die Ihre Leistungen auch gerne den Arbeitsagenturen und Jobcentern anbieten und ihre Leistung über den Bildungsgutschein (BGS) oder den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abrechnen lassen möchen, müssen sich ebenfalls nach einem Qualitätsmanagement zertifzieren lassen. Hier wird ein Unternehmen dann nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Wir unterstützen Sie bei der Trägerzertifizierung nach AZAV und bei der Zertifizierung der dazugehörgen Maßnahmen. Die Einrichtung des dazugehörigen Kursnets der Arbeitsagenturen ist hierbei inbegriffen. Gerne können wir auch die Betreuung des Kursnets übernehmen. Die Beutreuung ist wichtig, da Sie über dieses Portal die meisten Kunden akquirieren werden.


Maßnahmenzertifizierung


Nach erfolgreicher Trägerzertifizierung müssen Bildungsdienstleister die Maßnahmen, die sie über den Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abrechnen lassen möchten, zertifizieren lassen.

§81 SBG III - Weiterbildungsmaßnahmen

Alle Maßnahmen nach §81 SGB III (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung - FbW) benötigen zur Abrechnung bei den Jobcenters und Arbeitsagenturen den Bildungsgutschein. Sie können die Maßnahmen auch ohne Zertifizierung anbieten und durchführen, dann jedoch nur durch Abrechnung durch Selbstzahler oder Firmenkunden.

 

Die Kostenhöhe der Stundensätze, die Sie pro Teilnehmer / je Unterrichtseinheit (UE - 45 Minuten) bekommen, sind in der Regel durch die Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) der Arbeitsagentur festgelegt (wobei diese immer den Höchstsatz benennt). Diese werden in regelmäßigen Abständen durch die Arbeitsagentur angepasst. Im Ausnahmefall kann man diese Sätze übersteigen. Man muss dies jedoch sehr gut begründen können und die Sonderprüfung durch die Arbeitsagentur kostet auch mehr.

§45SBG III - Coaching und Vermittlung

Coachingmaßnahmen gemäß §45 SGB III werden durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abgerechnet. Diese unterscheiden sich in 5 folgenden Punkten:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarktes,
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (dies sind die Vermittlungstätigkeiten einer privaten Arbeitsvermittlung (PAV)),
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Auch hier werden, wie oben beschrieben, die Höhe der Kosten durch die Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) gedeckelt. In Ausnahmefällen kann dieser Kostensatz überstiegen werden.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung eines solchen Systems und begleiten Sie bis zur Zertifizierung. Gerne betreuen wir Ihr QM - System auch nach der Zertifizierung und tragen so zur ständigen Verbesserung (KVP) bei. Sie können Ihre Anfrage gerne unverbindlich über das Kontaktformular stellen oder uns per Telefon erreichen. Eine Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos - aber nie umsonst.


BasiQ - Akademie für Qualitätsmanagement und Datenschutz in Berlin 0