Seit dem 25.05.2018 ist die Übergangsfrist für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgelaufen und nun rechtsverbindlich. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde mit Betrachtung der DSGVO novelliert und angepasst.
Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, müssen zum Teil mit sehr empfindlichen Strafen rechnen, die für viele Unternehmen existenzgefährdend sind. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmen mit der Notwendigkeit von Datenschutzmaßnahmen beschäftigen und Maßnahmen ergreifen. Auch im Rahmen eines Qualitätsmanagements ist der Schutz der Daten von entscheidender Bedeutung. Wir helfen Ihnen auch gleichzeitig beim Aufbau und Sicherung Ihrer IT - Struktur.
Zu Beginn muss geklärt werden, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestellt werden muss? Dies ist je nach Unternehmen unterschiedlich, jedoch gibt es grundsätzlich folgende Punkte, die einen Datenschutzbeauftragten obligatorisch machen können:
Ob jedoch diese Voraussetzungen Sie nun zu einem Datenschutzbeauftragten verpflichten, muss im Einzelfall geklärt werden.
Wichtig! Auch wenn Sie nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, müssen Sie die Forderungen der DSGVO und des BDSG erfüllen.
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen? Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir für Sie die Planung, Kontrolle und Durchführung aller datenschutzrelevanten Prozesse
Auch ohne die entstandene Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. müssen Sie die Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllen. Wir beraten Sie gerne und können Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und notwendigen Dokumentationen hilfreich zur Seite stehen.
Unsere Mitarbeiter sind Dekra - zertifizierte Auditoren und Qualitätsmanager. Die Abläufe von Audits und die damit verbundenen Kenntnisse der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 19011 sind gegeben. Wir können daher im Rahmen Ihres Qualitätsmanagements für Sie ein Audit Datenschutzaudit durchführen. Die daraus ermittelten Erkenntnisse und Abweichungen können Sie in Ihrem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) mit einfließen lassen. Darüber hinaus ist ein Blick von externer Seite immer hilfreich, da mögliche entstandene "Betriebsblindheit" umgangen wird.
Der Datenschutz ist wichtiger Bestandteil eines Unternehmens und dem Vertrauen der Kunden zu Ihrer Organisation. Genauso wichtig ist jedoch auch die Datensicherheit. Verlorene Daten können hohen Schaden verursachen. Weiterhin ist es für ein Unternehmen sehr unangenehm, den Kunden erneut nach Daten fragen zu müssen und somit einzugestehen, dass Daten verloren und/oder gestohlen worden sind.
Wir beraten Sie auch zu möglichen Methoden der Datensicherheit, Speicherung, Clouds und Serverlösungen. Mit den richtigen Systemen können Sie, ohne Zeitverlust, ordnungsgemß weiterarbeiten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung, Aufrechterhaltung und Betreuung aller datenschutzrelevanten Themen und den dazugehörigen Maßnahmen. Gerne betreuen wir sie auch längerfristig und tragen so zur ständigen Verbesserung (KVP) bei. Sie können Ihre Anfrage gerne unverbindlich über das Kontaktformular stellen oder uns per Telefon erreichen.