Alle Unternehmen müssen die behördlichen und gesetzlichen Auflagen des Arbeitsschutzes erfüllen. Bei Nichteinhaltung können ernsthafte Konsequenzen die Folge sein. Finanzielle Folgen sind das Eine, Personenschäden sind hierbei die wesentlich schlimmeren Folgen. Kein Arbeitgeber möchte in diese Situation kommen. Auch hier gilt: Prävention ist wesentlich effizienter als Reaktion. Aus diesem Grund unterstützen wir bei der Erarbeitung eines Konzeptes zum Thema Arbeitssicherheit, sowie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (welche von den Berufsgenossenschaften gefordert wird). Weitere Auflagen zur Ausbildung von Arbeitssicherheitsfachkräften sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUVs) zu finden. Unter anderem wird hier eine Mindestanzahl an ausgebildeten Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben gefordert.
Wir bilden die benötigten Fachkräfte aus und kümmern uns auch um die Belange der Mitarbeiter. Psychische Erkrankungen nehmen immer weiter zu und reduzieren die Kapazitäten der Unternehmen. Wir führen ebenfalls Motivations- und Teambildungsmaßnahmen durch und sensibilisieren die Mitarbeiter für das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz. Dadurch können die Krankenquoten merklich gesenkt und die Produktivität (bei motivierteren Mitarbeitern) gesteigert werden. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Wir unterstützen Sie gerne zu den o.g. Themen und tragen so zur ständigen Verbesserung (KVP) bei. Sie können Ihre Anfrage gerne unverbindlich über das Kontaktformular stellen oder uns per Telefon erreichen.